Jetzt Solar-Strom mit Energy Sharing teilen
Egal ob mit Verwandten, Freunden oder Bekannten
Mit Energy Sharing bieten die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg ein innovatives Angebot, mit dem Kundinnen und Kunden zukünftig selbst erzeugten Solarstrom teilen können. Das Prinzip ist simpel: Wer mehr PV-Strom produziert, als er selbst verbraucht, kann den Überschuss an Familie, Freunde oder Nachbarn weitergeben. So können alle, die keine eigene PV-Anlage haben, ebenfalls von lokal erzeugtem Strom profitieren.
Für wen ist Energy Sharing interessant?
Energy Sharing richtet sich an Privatkunden mit einer PV-Anlage von maximal 10 kWp Leistung – auch Balkonkraftwerke zählen dazu. Voraussetzung ist, dass beide Parteien – also sowohl der Einspeisende als auch der Stromempfänger – Stromkunden der Stadtwerke sind oder werden und im Stromnetznetzgebiet in Lutherstadt Wittenberg oder Coswig (Anhalt) wohnen.
Besonders attraktiv ist Energy Sharing für Anlagenbesitzer, deren EEG-Förderung ausläuft.
Statt für rund drei bis fünf Cent pro Kilowattstunde einzuspeisen, kann der Strom sinnvoll geteilt werden, mit direktem Nutzen für beide Seiten. Erst recht, wenn beispielsweise der Vater, der eine PV-Anlage auf dem Dach hat, seinem Sohn, der in einer Mietwohnung lebt, einfach seinen überschüssig erzeugten Strom schenkt.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Der überschüssige PV-Strom wird bei den Stadtwerken eingespeist und bilanziell an die ausgewählte Person weitergeleitet. Die Stadtwerke übernehmen dabei die Abwicklung und Abrechnung.
Wichtig ist, dass Einspeisung und Nutzung zeitgleich erfolgen müssen. Hierzu benötigen beide Parteien jeweils eine intelligente Messeinrichtung (Smart Meter), um Verbrauch und Einspeisung im Viertelstundentakt exakt zu erfassen.
Schritte zur Nutzung von Energy Sharing
Ihr Ansprechpartner
Jan Pajak
Kundencenter:
Lucas-Cranach-Straße 22
06886 Lutherstadt Wittenberg
Schritt 1:
Kontakt mit uns aufnehmen
Sie möchten Ihren Solar-Strom zukünftig teilen?
Melden Sie sich gerne bei uns! Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und sind für Sie bei allen weiteren Fragen da.
Schritt 2:
Einspeisevertrag abschließen
Der Betreiber der PV-Anlage schließt mit den Stadtwerken Lutherstadt Wittenberg einen entsprechenden Vertrag zur Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Hierin ist die Vergütung des gelieferten Stroms und die Weiterleitung an den Sharing‑Partner (Stromempfänger) geregelt.
Schritt 3:
Vereinbarung mit dem Stromempfänger
Der Anlagenbetreiber und der Empfänger – z. B. der Sohn, die Nachbarin oder Freunde – regeln den Preis für den transferierten PV-Strom untereinander. Wir stellen hierzu ein Musterformular zur Verfügung.
Hinweis: Diese Vereinbarung ist auch dann erforderlich, wenn der Strom verschenkt wird.
Weiterführende Informationen und Vertragsdokumente anfordern
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Energy Sharing richtet sich an Privatkunden mit einer PV-Anlage von maximal 10 kWp Leistung – auch Balkonkraftwerke zählen dazu. Voraussetzung ist, dass beide Parteien – also sowohl der Einspeisende als auch der Stromempfänger – Stromkunden der Stadtwerke sind oder werden und im Stromnetznetzgebiet in Lutherstadt Wittenberg oder Coswig (Anhalt) wohnen.
Beide Parteien benötigen zudem jeweils eine intelligente Messeinrichtung (Smart Meter), um Verbrauch und Einspeisung im Viertelstundentakt exakt zu erfassen.
Gut zu wissen: Wer noch keinen Smart Meter besitzt, kann uns als Stadtwerke beauftragen. Wir übernehmen dann die Installation und Einrichtung.
Neben dem individuell vereinbarten Preis zwischen Einspeiser und Empfänger fallen Kosten für die Abrechnung, gegebenenfalls für die Smart-Meter-Technik sowie eine jährliche Servicepauschale für die Nutzung des Energy-Sharing-Angebots an.
Die Abrechnung erfolgt jeweils über den Stromvertrag mit den Stadtwerken zum 31.12. des Kalenderjahres. Da die intelligenten Zähler (Smart Meter) fernauslesbar sind, entfällt die Kundenablesung.
Auf der Rechnung des Erzeugers ist zusätzlich zum Reststromverbrauch der Transferstromanteil sowie der nicht-geteilte Überschussstromanteil mit seinen jeweiligen Vergütungssätzen ersichtlich.
Der Stromempfänger bekommt auf seiner Abrechnung die Transferstrommenge mit dem vereinbarten Strompreis ausgewiesen.
Sollte vom Transferstrom noch etwas übrig bleiben, verbleibt dieser Überschussstrom auf dem Händlerkonto der Stadtwerke und wird gegenüber dem Anlagenbetreiber vergütet.
Prinzipiell ja. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.
Zukünftig soll Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Wir bieten diesen innovativen Service schon heute – und gestalten so aktiv die Energiewende auf lokaler Ebene mit. Überschüssige Energie mit Freunden, Nachbarn oder Verwandten vor Ort mit Unterstützung der lokalen Stadtwerke zu teilen, stärkt die Gemeinschaft und ist ökologisch sinnvoll.