Ein guter Start im neuen Zuhause.
Ein Umzug ist spannend, aufregend – und mit viel Organisation verbunden.
Damit Sie sich um Strom, Gas, Wasser und Fernwärme keine Sorgen machen müssen, haben wir für Sie alle wichtigen Infos übersichtlich zusammengestellt.
Sie ziehen um und möchten sich an-, ab- oder ummelden? Dann teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit:
Bei Auszug: sobald Sie die Kündigungsbestätigung Ihres Mietvertrages erhalten haben.
Bei Einzug: sobald Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung unterzeichnet haben.
Wichtig: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich! Alle Meldungen müssen vor dem Umzugstermin erfolgen.
Bitte beachten Sie eine Bearbeitungsfrist von drei bis vier Werktagen.
- vollständig ausgefülltes Kündigungsformular mit dem Beendigungsdatum Ihres Mietvertrages
- Zustelladresse für die Endabrechnung
- Zählerstand laut Übergabeprotokoll (bitte nachreichen)
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit dem Einzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände vom Tag der Übergabe (bitte nachreichen)
- wenn gewünscht ein ausgefülltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Neue Meldefristen für Ein- und Auszüge
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben. Durch diese können An- und Abmeldungen von Energielieferungen nur noch in die Zukunft erfolgen. Diese Regelungen wirken sich auch auf die Meldefristen für Umzüge aus.
So müssen Ein- und Auszugsmeldungen zukünftig bereits VOR der Übergabe des Mietobjektes erfolgen. Eine rückwirkende Mitteilung ist dann nicht mehr möglich.
Ihr Kontakt zu uns:
Nutzen Sie für die An- oder Abmeldung unser Online-Kundenportal oder senden Sie uns die Unterlagen per E-Mail oder Post.
Wir prüfen dabei auch, ob Ihr aktueller Vertrag in die neue Wohnung übernommen werden kann.
Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH
Lucas-Cranach-Str. 22
06886 Lutherstadt Wittenberg
Unsere Angebote entdecken
Wir beliefern nicht nur die Lutherstadt Wittenberg, sondern viele weitere Orte in Deutschland mit Strom und Gas.
Prüfen Sie gleich mit Ihrer Postleitzahl in unserem Tarifrechner die Verfügbarkeit.
Immobilieneigentum melden
Sie möchten sich bei uns mit Ihrer eigenen Immobilie anmelden oder den Verkauf Ihres Grundstücks anzeigen? Dann senden Sie uns bitte:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmelde- oder Kündigungsformular
- einen Nachweis über den Eigentumswechsel, z. B. Grundbuchauszug, Erbschein oder Kaufvertrag
- ggf. ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat, falls Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten
Häufig gestellte Fragen - FAQs
- bei Auszug: sobald Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben
- bei Einzug: sobald Sie den neuen Mietvertrag unterschrieben haben
Hinweis: Versäumen Sie die rechtzeitige Abmeldung, können Sie weiterhin für Energieverbräuche in der alten Wohnung haftbar gemacht werden.
Abmeldung: spätestens 6 Wochen vor dem Auszug
Anmeldung: spätestens 4 Werktage vor dem Einzug
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
- vollständig ausgefülltes Kündigungsformular mit dem Beendigungsdatum Ihres Mietvertrages
- Zustelladresse für die Endabrechnung
- Zählerstand laut Übergabeprotokoll (bitte nachreichen)
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit dem Einzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände vom Tag der Übergabe (ggf. nachreichen)
- wenn gewünscht ein ausgefülltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Ihre Zählernummer finden Sie auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung bzw. bei Neueinzug im Übergabeprotokoll. Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.
Nachdem wir Ihren Umzug bearbeitet haben erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.