Die Stadtwerke Luth. Wittenberg GmbH sind als Betreiber eines Energieversorgungs-netzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschafts-gesetz (EnWG) verpflichtet, gegenüber der Energieaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt. Die Definition, wer als Haushaltskunde anzusehen ist, ergibt sich aus § 3 Nr. 22 EnWG. Das Netzgebiet erstreckt sich auf die Orte 06886 Luth. Wittenberg, 06888 Luth. Wittenberg, 06889 Luth. Wittenberg, 06868 Coswig (Anh.) sowie 06869 Coswig (Anh.).
Bei der Prüfung zum Stichtag 1. Juli 2024 kamen wir nach den uns vorliegenden Daten zu dem Ergebnis, dass in unserem Netzgebiet das Unternehmen
Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH
im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die Jahre 2025, 2026 und 2027 ist.
Die Meldung an die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 01.07.2024.