So schließen Sie Ihre Erzeugungsanlage an unser Netz an
Anmeldung einer neuen Photovoltaikanlage
Sie möchten eine neue Photovoltaikanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg errichten? Dann ist vor der Installation eine Anmeldung über unser Netzportal erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung ab dem 01. Oktober 2025 ausschließlich online über das Portal möglich ist.
Bitte halten Sie zudem für den Anmeldevorgang nachfolgende Dokumente bereit, die gemäß dem Anmeldedeverfahren (laut VDE-Anwendungsregel 4105 “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz”) erforderlich sind:
- Lageplan mit Flurstücknummer(n), aus denen der Aufstellungsort eindeutig hervorgeht
- Datenblatt mit technischen Daten der Anlage
- Konformitätsnachweis der Erzeugungseinheit(en) sowie dazugehöriger Prüfbericht
- Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz
- Sofern abweichend vom Datenblatt, ein Übersichtsschaltplan inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie Anordnung der Zählerplätze
Haben Sie Fragen? Wir helfen gern.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanalge oder eines Speichers gesetzlich verpflichtet sind Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Alles was Sie über Balkonsolaranlagen wissen müssen
Sie möchten eine Balkonsolaranlage installieren? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
Hinweis
Wir möchten alle Einspeiser darauf hinweisen, dass die Entfernung der 70%-Begrenzung am Wechselrichter für Bestandsanlagen bis zu einer Anlagengröße von 7kWp nicht beantragt werden muss.
Wir bitten Sie uns die Änderung einfach formlos per E-Mail an einspeisung@stadtwerke-wittenberg.de mitzuteilen.
Errichtung eines Speichersystems
Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage mit Speichertechnik ausstatten bzw. einen Speicher parallel zum öffentlichen Versorgungsnetz betreiben wollen, dann wenden Sie sich an einen Installateur Ihrer Wahl. Eine Liste von zugelassenen Installateuren finden Sie hier.
EEG Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten 2017
Der Gesetzgeber hat mit Bekanntgabe des EEG-2017 die Pflicht zur Veröffentlichung von Stammdaten an den Übertragungsnetzbetreiber übertragen.
Bitte besuchen Sie die Seite von 50Hertz, um die Daten einzusehen.