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Gemeinsam mehr bewegen

So schließen Sie Ihre Erzeugungsanlage an unser Netz an.

Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage

Wenn Sie eine neue Photovoltaikanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg errichten wollen, wenden Sie sich bitte zunächst für eine Netzverträglichkeitsprüfung an uns.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Lutz Haberkorn

Bitte berücksichtigen Sie zudem das übliche Anmeldedeverfahren gemäß der VDE-Anwendungsregel 4105 “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz”. Diese umfasst folgende Elemente:

  • Anmeldung einer Installationsanlage
  • Lageplan mit Flurstücknummer(n), aus denen der Aufstellungsort eindeutig hervorgeht
  • Datenblatt mit technischen Daten der Anlage
  • Konformitätsnachweis der Erzeugungseinheit(en) sowie dazugehöriger Prüfbericht
  • Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz
  • Sofern abweichend vom Datenblatt, ein Übersichtsschaltplan inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie Anordnung der Zählerplätze

Für "steckfertige Photovoltaikanlagen" sogenannte "Balkonanlagen" benötigen wir nur den Antrag auf Herstellung eines Stromanschlusses, das Datenblatt Photovoltaikanlage und das entsprechende Inbetriebsetzungsprotokoll.

 

Bitte senden Sie alle Dokumente per E-Mail an folgende Adresse:

Bitte beachten Sie auch, dass Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanalge oder eines Speichers gesetzlich verpflichtet sind Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Hinweis

Wir möchten alle Einspeiser darauf hinweisen, dass die Entfernung der 70%-Begrenzung am Wechselrichter für Bestandsanlagen bis zu einer Anlagengröße von 7kWp nicht beantragt werden muss.

Wir bitten Sie uns die Änderung einfach formlos per E-Mail an Raik.Stief@stadtwerke-wittenberg.de mitzuteilen.

Errichtung eines Speichersystems

Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage mit Speichertechnik ausstatten bzw. einen Speicher parallel zum öffentlichen Versorgungsnetz betreiben wollen, dann wenden Sie sich an einen Installateur Ihrer Wahl. Eine Liste von zugelassenen Installateuren finden Sie hier.

EEG Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten 2017

Der Gesetzgeber hat mit Bekanntgabe des EEG-2017 die Pflicht zur Veröffentlichung von Stammdaten an den Übertragungsnetzbetreiber übertragen.
Bitte besuchen Sie die Seite von 50Hertz, um die Daten einzusehen.

Alles was Sie über Balkonsolaranlagen wissen müssen

Sie möchten eine Balkonsolaranlage installieren? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

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