Ladestationen für Gewerbe und öffentliche Institutionen

Wir, die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, möchten einen aktiven Beitrag zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in der Region leisten. Neben unseren eigenen öffentlichen Ladesäulen, stehen wir daher auch Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Vermietern mit umfassenden Dienstleistungen rund um die Errichtung von Ladestationen, den anschließenden Betrieb sowie die Abrechnung der Ladevorgänge zur Seite. Den CO2-freien Ladestrom liefern wir selbstverständlich gleich mit. 

Darüber hinaus beraten wir Sie gern zu aktuellen Fördermöglichkeiten. Erst kürzlich wurde von der Bundesregierung das Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" für öffentlich zugängliche Ladepunkte ausgerufen, zu dem wir Ihnen unten nähere Informationen zusammengestellt haben. Die Gelegenheit ist also günstig. Vereinbaren Sie daher gern gleich einen Beratungstermin mit uns. 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Stadtwerke-Team für Themen rund um die E-Mobilität

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Ladelösungen mit unserem CO2-freien Ladestrom für ...

Sie möchten Ihren Mitarbeitern Lademöglichkeiten direkt am Arbeitsplatz anbieten oder Ihren Fuhrpark bequem vor Ort mit CO2-freiem Ladestrom versorgen? Sprechen Sie uns gern an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Sie besitzen öffentlich zugängliche Parkplätze oder Flächen an attraktiven Standorten des Alltags und möchten öffentliche Lademöglichkeiten errichten? Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und dem Bundesförderprogamm. 

Sie sind Hausbesitzer und möchten Ihren Mietern Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen? Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Möglichkeiten hinsichtlich Förderung und technischer Umsetzung. 

Unser Komplett-Angebot für Sie:

  • Wir beraten Sie zu aktuellen Förderprogrammen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
  • Wir stellen Ihnen Ladesäulenlösungen unseres Kooperationspartners "ChargeIT" vor und informieren Sie über die Möglichkeiten der Abrechnung.
  • Gemeinsam mit einem Fachelektriker erfolgt eine Vor-Ort Begehung, um die technischen Gegebenheiten zu prüfen.
  • Wir unterstützen Sie gern bei der Errichtung der Ladestationen.
  • Über einen Dienstleistungsvertrag bieten wir Ihnen die Wartung, den technischen Support sowie die Abrechnungsmodalitäten über ein angeschlossenes Backend-System an. 
  • Wir liefern Ihnen die notwendigen 100 Prozent CO2-freien Naturstrom für Ihre Ladestationen.

Nach dem Beratungsgespräch und der Vor-Ort Begehung erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot zur Umsetzung Ihrer gewünschten Ladelösung. 

 

 

Sprechen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartner: Herr Holger / Herr Kreil

Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort" - Fördervoraussetzungen im Überblick

Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 22 kW und Schnell-Ladepunkte mit einer Leistung von 22 bis 50 kW einschließlich des erforderlichen Netzanschlusses.

Antragsberechtigt sind KMU`s nach der EU-Definition (ABL. EG L 124/36), (kommunale) Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Die Stadtwerke Wittenberg sind leider nicht antragsberechtigt, so dass Sie den Antrag selbst stellen müssen.

Die Förderbeträge pro Ladepunkt betragen bei einer uneingeschränkt öffentlichen Zugänglichkeit (24/7) der Lademöglichkeit

  • für Normalladepunkte 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro je Ladepunkt
  • für Schnell-Ladepunkte 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 16.000 Euro je Ladepunkt
Bei zeitlicher Einschränkung der öffentlichen Zugänglichkeit (mindestens werktags für je 12 Stunden „12/6“) reduzieren sich die maximalen Förderbeträge jeweils um die Hälfte.

Die Förderbeträge pro Netzanschluss und Standort betragen

  • für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (230/400 V) 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro
  • für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (15/20 kV) 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro

Die Ladesäulen müssen den technischen Mindestanforderungen gemäß der Lädesäulenverordnung entsprechen. Hierzu zählt u.a. die Einhaltung des Mess- und Eichrechts, der Preisangabenverordnung sowie der Möglichkeit des vertragsbasierten Ladens und des Roamings.

Der Strom für die Ladestation muss aus erneuerbaren Energien stammen. Nutzen Sie hierfür unseren 100 % CO2-freien Ladestrom.

Der Förderantrag muss elektronisch über das "easy-online Portal" (vom 12.04. bis 21.12.2021) und in schriftlicher Form rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb von zwei Wochen nach elektronischer Antragstellung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

Die Vergabe erfolgt nach dem "Windhundprinzip" in der Reihenfolge des Antragseinganges. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 300 Mio. Euro.

Das Vorhaben muss bis spätestens zum 31.12.2021 beantragt werden und bei Erlass des Bewilligungsbescheides bis zum 31.12.2022 umgesetzt sein.

Mit dem Vorhaben darf erst mit dem Erlass des Bewilliungsbescheides begonnen werden. Die Planung kann bereits früher beginnen.

Förderrichtlinie des Bundes "Ladeinfrastruktur vor Ort"

Förderantrag einreichen

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich

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