Alles, was Sie über Balkonsolaranlagen wissen müssen

Balkonsolaranlagen sind Anlagen bis maximal 600 Watt.

Sie sind beim Netzbetreiber nur anmeldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig.


Für die Anmeldung bei den Stadtwerken ist nur das Formular „Inbetriebsetzungsprotokoll steckfertige Photovoltaikanlage“ einzureichen. Dieses können Sie sie hier direkt herunterladen. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Zählernummer im Formular einzutragen.


Sollte ein Zählerwechsel in diesem Zusammenhang notwendig sein, erfolgt dieser kostenfrei. Dazu setzen sich die Stadtwerke mit dem Kunden in Verbindung und vereinbaren einen Termin.


Balkonsolaranlagen müssen durch den Kunden ebenfalls im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

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