Gibt es eine Entschädigung, wenn meine Anlage zum Gegenstand von Redispatch-Maßnahmen gemacht wird?

Ja, das Gesetz sieht in einem solchen Fall einen angemessenen finanziellen Ausgleich vor. Dabei ist der finanzielle Ausgleich angemessen, wenn er den Anlagenbetreiber weder besser noch schlechter stellt, als er ohne die Redispatch-Maßnahme stünde. Darüber hinaus gibt es einen Anspruch auf bilanziellen Ausgleich für Bilanzkreisverantwortliche/Direktvermarkter, auf deren Bilanzkreis sich die Abregelungsmaßnahme auswirkt. Für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs muss der Anlagenbetreiber bestimmte Daten zum Beleg des Anspruchs an den Anschlussnetzbetreiber mitteilen. Wegen Einzelheiten zur Ermittlung und zur Geltendmachung eines angemessenen Ausgleichs werden wir diese FAQ rechtzeitig aktualisieren.

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