Welche Daten muss ich als Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber mitteilen?

Anlagenbetreiber haben im Rahmen des Redispatch 2.0 Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten zu übermitteln. Details zu den erforderlichen Daten können der Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 23.03.2021 (Az.: BK6-20-061) entnommen werden.

Wegen der Begrifflichkeiten und der Einzelheiten der zu meldenden Daten werden wir diese FAQ demnächst aktualisieren.

Ab wann und wie häufig sind die Daten mitzuteilen?

Stammdaten sind auf Aufforderung des Netzbetreibers frühestens ab dem 01.07.2021 und ab dann bei Änderungen mitzuteilen. Planungsdaten sind erstmals am 29.09.2021 um 14:30 Uhr und ab dann bei Änderungen jeweils stündlich mitzuteilen. Nichtbeanspruchbarkeitsdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden mitzuteilen. Echtzeitdaten sind ab dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitzuteilen. Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren.

Wegen der Begrifflichkeiten und der Einzelheiten der zu meldenden Daten werden wir diese FAQ demnächst aktualisieren.

Muss ich Daten, die ich einmal mitgeteilt habe, später ändern oder korrigieren?

Ja. Die initial übermittelten Stammdaten sind bei tatsächlichen Änderungen an der Anlage anzupassen. Alle weiteren Daten müssen im Rahmen der regelmäßigen Meldezyklen aktualisiert werden.

Woher erhalte ich die Daten, die ich dem Netzbetreiber mitteilen muss?

Die Daten sind anlagenscharf durch die Anlagenbetreiber in Erfahrung zu bringen. Dazu können z. B. das Herstellerzertifikat oder weiterführende Dokumentationen herangezogen werden. Ggf. ist auch eine Abstimmung mit dem Direktvermarkter zu empfehlen.

Welchen Meldeweg und welches Format muss ich einhalten?

Der Datenaustausch erfolgt im Redispatch 2.0 über einen sogenannten Data-Provider („Datendrehscheibe“). Die Rolle des Data-Providers wird in der Regel durch das Tool Connect+ eingenommen werden. Somit hat der Datenaustausch grundsätzlich über die Connect+-Plattform im XML-Format zu erfolgen. Allerdings können nicht alle Daten über die Connect+-Plattform gemeldet werden. Zu den weiteren Einzelheiten werden wir alle an unser Netz angeschlossenen Anlagenbetreiber gesondert informieren.

Muss ich die Daten selbst mitteilen oder kann ich mich eines Dienstleisters bedienen?

Die Datenmitteilungspflichten müssen nicht zwingend durch den Anlagenbetreiber selbst, sondern können auch durch einen Dienstleister erfüllt werden (sog. Einsatzverantwortlicher). Die Rolle des Einsatzverantwortlichen kann z. B. von Ihrem Direktvermarkter wahrgenommen werden. Die Beauftragung eines Dienstleisters obliegt dem jeweiligen Anlagenbetreiber und sollte entsprechend vertraglich geregelt werden.

Was passiert, wenn ich Daten gar nicht oder falsch mitteile?

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, dass sie auf Pflichtverstöße mit Maßnahmen des Verwaltungszwangs reagieren kann, z. B. also durch Festsetzung eines Zwangsgeldes. Außerdem drohen u.a. ggf. Schadensersatzansprüche des Netzbetreibers oder anderer Anlagenbetreiber, wenn durch die unterbliebene oder fehlerhafte Datenmitteilung Schäden entstehen.

Welche weiteren Datenmitteilungspflichten bestehen?

Welche weiteren Datenmitteilungspflichten bestehen?

Neben den Pflichten zur Datenmitteilung müssen Daten zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen mitgeteilt werden. Diese Daten betreffen im Wesentlichen Daten zum geplanten Einsatz der Anlage, wenn die bilanzielle Abwicklung im sog. Planwertmodell stattfindet. Die Daten sind im Einzelnen in der Festlegung zum bilanziellen Ausgleich vom 06.11.2020 (Az. BK6-20-061) enthalten. Wer die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernimmt, ist zwischen Anlagenbetreiber und Direktvermarkter zu klären. Die Rolle kann auch von einem Dienstleister wahrgenommen werden.

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