Wer eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge betreiben möchte, sei es privat, gewerblich oder öffentlich, muss eine Reihe von Vorgaben beachten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
Anmelde- und Zustimmungspflicht:
Für alle Ladepunkte von Elektrofahrzeugen ≥ 3,6 kVA besteht eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung erfolgt mittels des "Antrags auf Herstellung eines Stromanschlusses und Anmeldung einer Installationsanlage" sowie als Anlage zum Antrag das Datenblatt "Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge". Beide Formulare sind auf der Internetseite der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg veröffentlicht. (https://www.stadtwerke-wittenberg.de/produkte/strom/elektromobilitaet)
Ab einer Summen-Bemessungsleistung von 12 kVA je Kundenanlage bedarf es darüberhinaus die Zustimmung der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg.
Anschluss:
Der Anschluss erfolgt grundsätzlich an der vorhandenen Übergabestelle. Mehrere Anschlüsse in einem Gebäude/Grundstück sind nur zulässig, wenn der Anschluss und Betrieb der Ladeeinrichtung nicht über den vorhandenen Netzanschluss gewährleistet werden kann oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Es kann maximal ein zusätzlicher Netzanschluss zum Anschluss von Ladeeinrichtungen errichtet werden.
Empfehlung: Ab einer Leistung von 4,6 kW, Vorhaltung einer Platzreserve für einen gesonderten Zähler für die Ladeeinrichtung.
Lastmanagement:
Wird die Ladeeinrichtung als steuerbare Verbrauchseinrichtung (netzdienlich) betrieben und angeschlossen, erfolgt die Messung für den Strombezug über einen gesonderten Zähler. Die Steuerung wird über eine entsprechende Einrichtung der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg realisiert. Dafür ist ein zusätzliches Gerätefeld zu berücksichtigen. Für netzdienliche Ladeeinrichtungen werden von den Stadtwerken Lutherstadt Wittenberg Unterbrechungszeiten festgelegt. Diese ergeben sich auf Grundlage der jeweiligen Netzlastsituation im Netzbereich der Kundenanlage.
Hinweis: Die Ladeeinrichtung muss nach der Ansteuerung (Abschaltung oder Reduzierung) wieder selbstständig hochfahren können! Andernfalls wäre eine manuelle Zuschaltung erforderlich.
Blindleistung:
Für den Betriebsmodus "Energielieferung" (Entladevorgang) gilt die VDE-AR-N 4105.
Für den Betriebsmodus "Energiebezug" (Ladevorgang) ist im Leistungsbereich Pn ein cos ϕ von ≥ 0,95 untererregt und 5 % Pn ≤ P < 100 % Pn ein cos ϕ = 0,90 untererregt bis 1 einzuhalten.
Dieser Wertebereich ist im Falle des DC-Ladens durch die DC-Ladeeinrichtung und im Falle des AC-Ladens durch das Elektrofahrzeug sicherzustellen.
Für DC- und induktive Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung > 12 kVA behalten wir uns das Recht vor gemäß VDE-AR-N 4100 eine zusätzlichen Blindleistungsstellfähigkeit oder Verschiebungsfaktor vorzugeben.
Wirkleistungssteuerung:
Für Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung > 12 kVA wird gemäß VDE-AR-N 4100 eine Möglichkeit zur Wirkleistungssteuerung gefordert. Hierauf kann im Netzgebiet der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg vorerst verzichtet werden. Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg können die Umsetzung jedoch jederzeit nachfordern, daher empfehlen wir eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am zentralen Zählerplatz und der Ladeeinrichtung vorzubereiten.