Marktpartnerinformationen gemäß § 20 Abs. 1 EnWG
Nach § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellen wir hier alle relevanten Informationen für Marktpartner bereit, die für einen diskriminierungsfreien Netzzugang erforderlich sind.
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Frau Antje Mehlhose aus dem Kundenservice hilft Ihnen weiter:
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Frau Simone Ewert aus dem Netzservice hilft Ihnen weiter: