Ziehen Sie innerhalb unseres Netzgebietes um, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Eine Vertragsmitnahme bei Umzug in ein anderes Netzgebiet ist derzeit leider nicht möglich. Dann ist eine Kündigung des bestehenden Liefervertrages für die alte Wohnung zwingend notwendig, ebenso ein neuer Vertragsabschluss. Bei der Suche nach einem passenden Tarif für Ihre neue Wohnung beraten wir Sie gerne.
Ein guter Start im neuen Zuhause mit unserem Umzugsservice.
Ein Umzug ist spannend, aufregend - und mit viel Organisation verbunden.
Damit Sie sich keine Sorgen um Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Internet machen müssen, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Für Eigenheimbesitzer übernehmen wir auch gern die Ummeldung des Abwassers.
Ganz gleich, ob Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen oder neu hinzuziehen, damit wir Ihren Umzug reibungslos begleiten können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig darüber zu informieren. Das können Sie ganz bequem online, über unser Kundenportal sowie per E-Mail oder Post erledigen. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch zur Verfügung.
Neue Meldefristen für Ein- und Auszüge
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben. Dadurch ist es nur noch möglich, An- und Abmeldungen von Energielieferungen in die Zukunft zu tätigen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Meldefristen für Umzüge. So müssen Ein- und Auszugsmeldungen künftig bereits vor der Übergabe des Mietobjekts erfolgen. Eine rückwirkende Mitteilung ist dann nicht mehr möglich.
Sie möchten Ihre Wohnung an- oder abmelden?
Nutzen Sie für die An- oder Abmeldung Ihrer Wohnung unser Kundenportal oder senden Sie uns die Unterlagen per E-Mail oder Post.
Wir prüfen dabei auch, ob Ihr aktueller Vertrag in die neue Wohnung übernommen werden kann.
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
- vollständig ausgefülltes Kündigungsformular mit dem Beendigungsdatum Ihres Mietvertrages
- Zustelladresse für die Endabrechnung
- Zählerstand laut Übergabeprotokoll (bitte nachreichen)
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit dem Einzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände vom Tag der Übergabe (bitte nachreichen)
- wenn gewünscht ein ausgefülltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Immobilien-Eigentum melden
Sie möchten sich bei uns mit Ihrer eigenen Immobilie anmelden oder den Verkauf Ihres Grundstücks anzeigen? Dann senden Sie uns bitte:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmelde- oder Kündigungsformular
- einen Nachweis über den Eigentumswechsel, z. B. Grundbuchauszug, Erbschein oder Kaufvertrag
- ggf. ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat, falls Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen?
Sie ziehen um und haben Fragen zu Ihrer An- oder Abmeldung?
Wir helfen Ihnen gerne.
Umzugsservice
Kundencenter:
Lucas-Cranach-Straße 22
06886 Lutherstadt Wittenberg
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Kann ich meinen Vertrag bei meinem Umzug einfach mitnehmen?
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Bei Auszug: Sobald Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben.
Bei Einzug: Sobald Sie den neuen Mietvertrag unterschrieben haben.
Hinweis: Versäumen Sie die rechtzeitige Abmeldung, können Sie weiterhin für Energieverbräuche in der alten Wohnung Abrechnungen erhalten.
Welche Fristen gelten für die An- / Abmeldung?
Abmeldung: spätestens 6 Wochen vor dem Auszug
Anmeldung: spätestens 4 Werktage vor dem Einzug
Welche Daten brauche ich für die Ummeldung?
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
- vollständig ausgefülltes Kündigungsformular mit dem Beendigungsdatum Ihres Mietvertrages
- Zustelladresse für die Endabrechnung
- Zählerstand laut Übergabeprotokoll (bitte nachreichen)
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit dem Einzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände vom Tag der Übergabe (ggf. nachreichen)
- wenn gewünscht ein ausgefülltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung bzw. bei Neueinzug im Übergabeprotokoll. Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.
Wie erfahre ich die Höhe des Abschlages in meiner neuen Wohnung?
Nachdem wir Ihren Umzug bearbeitet haben, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.