Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen.
Grundlage dafür ist das Telekommunikationsgesetzes, welches unter anderem die Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren beinhaltet.
Damit sollen Mieter/innen die Wahlfreiheit für die TV-Empfangsart erhalten und unter Umständen doppelte Kosten vermieden werden, Denn bisher mussten Mieter/innen auch dann für den Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn gar nicht nicht nutzen oder zusätzlich über Internet Fernsehen geschaut haben.