- 28.01.2026
- zurück
Wichtiger Hinweis zum Frostschutz von Wasserzählern
Die derzeit anhaltenden Minusgrade stellen nicht nur für Menschen, sondern auch für Wasserzähler eine ernstzunehmende Belastung dar. Wasserzähler sind empfindliche, geeichte Messgeräte und nicht für Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ausgelegt. Langanhaltender Frost kann zu Beschädigungen am Zähler sowie an der Hausinstallation führen und im schlimmsten Fall einen Wasserschaden verursachen.
Um Frostschäden vorzubeugen, wird empfohlen, folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
- Fenster in unbeheizten Räumen, insbesondere in Kellern mit Wasserzählern, geschlossen halten.
- Kellerräume mit Wasserzählern bei Bedarf leicht beheizen, sodass die Temperatur dauerhaft über dem Gefrierpunkt bleibt.
- Wasserzähler und Zählerschächte ausreichend isolieren. Dabei ist darauf zu achten, dass das verwendete Dämmmaterial trocken bleibt.
- Wasserleitungen, die im Winter nicht regelmäßig genutzt werden (z. B. Gartenleitungen), sollten entleert werden.
Sollte ein Wasserzähler oder die Hausinstallation dennoch einfrieren, wird ausdrücklich davor gewarnt, das Auftauen mit warmem Wasser oder einem Föhn zu versuchen. Durch mögliche Frostschäden besteht die Gefahr eines unkontrollierten Wasseraustritts.
In solchen Fällen wird gebeten, umgehend Kontakt aufzunehmen unter der Telefonnummer 03491 470-100 (24 Stunden täglich erreichbar), damit notwendige Sicherungsmaßnahmen eingeleitet und der Wasserzähler gegebenenfalls ausgetauscht werden kann.