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Intelligentes Messsystem vor einer dunklen Wand

Wichtige Info: Klarstellung zu kursierenden Postwurfsendungen von wettbewerblichem Messstellenbetreiber

Besorgte Rückmeldungen aus unserem Versorgungsgebiet

Uns haben in den vergangenen Tagen mehrere Anrufe von irritierten und verunsicherten Kundinnen und Kunden erreicht. Anlass sind derzeit kursierende Anschreiben eines Anbieters zum Wechsel von Stromzählern in intelligente Messsysteme (sogenannte Smart Meter). Nach Rückmeldungen aus unserem Versorgungsgebiet, vor allem aktuell aus Coswig (Anhalt), wirken diese Schreiben zum Teil amtlich oder behördlich und vermitteln dem Empfänger kurzfristig reagieren zu müssen.


Keine Verbindung zwischen dem Unternehmen und den Stadtwerken Lutherstadt Wittenberg

Dazu stellen wir ausdrücklich klar: Die Stadtwerke Wittenberg stehen in keinerlei geschäftlichem, vertraglichem oder anderweitigem Zusammenhang mit dem Unternehmen. Bei den versendeten Schreiben handelt es sich nicht um Schreiben der Stadtwerke Wittenberg, sondern um werbliche Angebote eines privaten wettbewerblichen Messstellenbetreibers.


Offizielle Informationen erhalten Sie direkt von uns

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) und damit Ihr offizieller Ansprechpartner rund um den ordnungsgemäßen Betrieb und Austausch Ihrer Zähler. Offizielle Informationen zu einem Austausch Ihres Stromzählers erhalten Sie grundsätzlich direkt von uns, kundenindividuell und nicht als pauschale Postwurfsendung.


Wann ist der Einbau eines Smart Meters überhaupt verpflichtend?

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems besteht derzeit in folgenden Fällen:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
  • bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung (z.B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht derzeit keine Pflicht zum Wechsel auf ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). 

Wenn Sie diesen dennoch wünschen, z.B. weil Sie einen dynamischen Stromtarif von uns nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern und wir erstellen Ihnen ein Angebot und kümmern uns um den Austausch. 


Vertrauen und Kompetenz vor Ort statt Druck von außen

Bitte lassen Sie sich nicht durch kurze Fristen, druckvolle Formulierungen oder vermeintlich kostenlose Angebote unter Druck setzen. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt.

Gemäß unserem aktuellen Preisblatt gelten für den grundzuständigen Messstellenbetrieb folgende Konditionen (Auszug):

  • Moderne Messeinrichtung (Standard): Das jährliche Entgelt ist gesetzlich auf 25,00 Euro (brutto) gedeckelt.
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Es gelten je nach Verbrauchsgruppe separate, ebenfalls gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen.
  • Einbaukosten: Beim Standardtausch durch die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg fallen für Sie keine zusätzlichen Installationspauschalen an.

Alle Preise und weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Preisblatt.


Bitte sprechen Sie uns direkt an

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung.

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:
Team Netzservice Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg
Telefonnummer: 03491 470-333
E-Mail: netze@stadtwerke-wittenberg.de


Weitere Informationen
Unabhängige Informationen zum Zählertausch und Smart-Meter finden Sie auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering

 

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