- 16.06.2026
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Stadtwerke nehmen PV-Anlage auf denkmalgeschütztem K-Gebäude in Betrieb
Auf dem sogenannten K-Gebäude wurde eine neue PV-Anlage zur Eigenstromversorgung der Stadtverwaltung errichtet. Besitzer und Betreiber der Anlage sind die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, die dafür das Dach des städtischen Gebäudes gepachtet haben. Gemeinsam mit Oberbürgermeister Torsten Zugehör und Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Reinhardt wurde die Anlage nun im Rahmen eines Pressetermins am 16. Juni 2026 vorgestellt.
Die Aufdachanlage umfasst 120 Photovoltaikmodule mit einer Gesamtfläche von rund 239 m² und verfügt über eine installierte Leistung von etwa 48 Kilowatt-Peak. Gerechnet wird mit einer Jahresproduktion von ca. 41.500 kWh jährlich. Der erzeugte Solarstrom wird direkt in die bestehende Stromversorgung der städtischen Verwaltungsgebäude eingebunden und dort verbraucht.
Das K-Gebäude ist historisch geprägt. Bis Anfang der 1990er Jahre wurde es militärisch und polizeilich genutzt, unter anderem als Hauptsitz der Kriminalpolizei. Heute arbeiten in dem Gebäude Beschäftigte der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg gGmbH (LAGA), der Kommunalen Bildungseinrichtungen (KommBi) und der Stadtverwaltung.
Insgesamt investierten die Stadtwerke rund 79.000 Euro in das Projekt, zusätzlich finanziell unterstützt durch die Denkmalförderung 2025 des Landes Sachsen-Anhalt mit rund 13.800 Euro.
„Eine weitere Besonderheit neben der Errichtung einer PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, sind die farblich angepassten Module, die sich in ihrem Rot-Ton in das Erscheinungsbild des Gebäudes einfügen und damit die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Wittenbergs erfüllen“, erklärt Andreas Reinhardt.
„Mit dem Projekt zeigen wir, wie öffentliche Gebäude Schritt für Schritt stärker in eine klimaeffiziente Energieversorgung eingebunden werden können“, sagt Oberbürgermeister Zugehör. „Besonders wichtig ist dabei, dass dies an einem denkmalgeschützten Gebäude gelungen ist, ohne in die Bausubstanz eingreifen zu müssen, weil die mögliche Errichtung einer PV-Anlage bei der früheren Sanierung bereits mitgedacht wurde. Gerade bei Bestandsgebäuden kommt es darauf an, lebensnahe Lösungen zu finden, die den Anforderungen des Denkmalsschutzes überwiegend gerecht werden, ohne die investitionswilligen Hauseigentümer zu überfordern“, ergänzt Zugehör.