Bei der Trinkwasseranalyse prüfen wir das Wasser regelmäßig auf Bakterien, Schadstoffe, Mineralien sowie Geruch, Geschmack und Klarheit. Dabei wird sichergestellt, dass es sauber, gesundheitlich unbedenklich und von hoher Qualität ist. Dabei richten wir uns ganz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Trinkwasseranalyse für unser Versorgungsgebiet in Lutherstadt Wittenberg
Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH werden von der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Lindau beliefert. Dieses verfügt über eine hervorragende Qualität. Das für die Trinkwassergewinnung verwendete Grundwasser weist eine einwandfreie mikrobiologische Beschaffenheit auf, so dass auf eine Desinfektion des Trinkwassers verzichtet werden kann.
Das Trinkwasser ist außerdem förderlich für Ihre Gesundheit, da es nicht nur die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Bewertungskriterien einhält, sondern alle in diesem Zusammenhang gesetzlich festgelegten Grenzwerte deutlich unterschreitet.
Detaillierte Angaben finden Sie in unserer Trinkwasseranalyse:
Wasserhärte: weich
Das Lindauer Trinkwasser erreicht eine Gesamthärte von 1,54 mmol/l Calcliumkarbonat (8,2°dH) und ist nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 26. Juli 2013 dem Härtebereich "weich" zuzuordnen.
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Was wird bei der Trinkwasseranalyse untersucht?
Wie ist die Wasserhärte?
Das Trinkwasser erreicht eine Gesamthärte von 1,54 mmol/l Calcliumkarbonat (8,2°dH) und ist nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 26. Juli 2013 dem Härtebereich "weich" zuzuordnen.
Weiches Wasser enthält nur wenig Kalk (unter 8,4 °dH) und ist besonders schonend für Haushaltsgeräte, Haut und Haare. Es reduziert Kalkablagerungen in Wasch- und Spülmaschinen, sorgt für einen geringeren Verbrauch an Reinigungs- und Waschmitteln und fühlt sich beim Duschen oder Händewaschen angenehmer an. Auch die Umwelt profitiert, da weniger Energie und Chemie nötig sind.
Kann ich das Leitungswasser für das Zubereiten von Säuglingsnahrung nutzen?
Ganz klar ja! Unser Trinkwasser ist streng nach den Richtlinien der Deutschen Trinkwasserverordnung geprüft. Aber auch darüber hinaus werden umfangreiche weitere Test durchgeführt, um die Qualität zu gewährleisten. Beispielsweise Nitrat, Nitrat hat einen Grenzwert von Grenzwert 50 mg/l. Unser Trinkwasser liegt im Jahresdurchschnitt bei <1 mg/l und liegt damit auch weit unter dem Grenzwert für Säuglingsnahrung, welcher bei höchstens 10 mg/l liegt.
Somit kann unser Trinkwasser bedenkenlos für Säuglingsnahrung verwendet werden.
Warum ist Blei im Trinkwasser ein Problem und wie kann ich es erkennen?
Blei im Trinkwasser kann Ihre Gesundheit gefährden – besonders bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. In Gebäuden, die vor 1973 gebaut wurden, können noch alte Bleirohre vorhanden sein. Diese geben besonders nach längerer Standzeit des Wassers (z. B. über Nacht) Blei an das Trinkwasser ab.
Ob in Ihrer Immobilie Bleileitungen verbaut sind, lässt sich durch folgende Maßnahmen prüfen:
- Baujahr: vor 1973 meist Wasserrohre aus Blei verbaut
- Rücksprache mit dem Hauseigentümer oder Vermieter
- Sichtprüfung im Keller: Bleirohre sind weich, silbergrau und lassen sich mit einem Messer leicht einritzen
- Fachliche Unterstützung durch Sanitärbetriebe
- Analyse einer Wasserprobe (nach ca. 4 Stunden Standzeit)
Was ist zu tun, wenn der Bleiwert zu hoch ist?
Seit dem 1. Dezember 2013 gilt ein Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser. Ab Januar 2023 wurde dieser nochmals auf 5 µg/l verschärft. Werden diese Werte überschritten, müssen Bleileitungen ausgetauscht werden.
- Für Leitungen bis zum Wasserzähler ist das Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich
- Für die Leitungen im Gebäude ist der Hauseigentümer zuständig
Vorübergehende Maßnahme: Lassen Sie Wasser, das länger in der Leitung stand, ablaufen, bis es kühl aus der Leitung kommt – vor der Nutzung zum Trinken oder Kochen. Für die Zubereitung von Babynahrung sollte kein Wasser aus Bleileitungen verwendet werden. In diesem Fall sollte abgepacktes Wasser verwendet werden.
Bei Fragen helfen das Gesundheitsamt, Fachbetriebe oder Verbraucherzentralen weiter.
Veröffentlichungspflichten
Zusatzstoffe des Wassers: Im Rahmen der technologischen Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende nach § 11 der Trinkwasserverordnung zugelassene Zusatzstoffe eingesetzt: Calciumhydroxid.