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Holzmodell eines Hauses im Vordergrund, im Hintergrund Familie mit Kind spielt auf dem Boden
Holzmodell eines Hauses im Vordergrund, im Hintergrund Familie mit Kind spielt auf dem Boden

Gut gerüstet für die Zukunft

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was Hauseigentümer wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Es ist ein deutsches Bundesgesetz, welches energetische Anforderungen für Hausbesitzer, Bauherren und Vermieter regelt. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen voranzutreiben. 

Einfamilienhäuser mit Gerüst auf einer Baustelle

Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten

Das gilt für einen Neubau

  • Innerhalb eines Neubaugebietes: Heizung muss mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Außerhalb eines Neubaugebietes: Frühestens 2026 muss die Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das gilt für Bestandsgebäude

  • Heizung funktionsfähig oder reparierbar: Es muss kein Austuasch erfolgen.
  • Heizung defekt: Übergangslösung nutzen oder auf Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen und Förderungen nutzen.

Unser Angebot für klimafreundliche Heizlösungen

Wärmepumpe vor einem Haus
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Meine Wärme - Das Heizpaket

Der günstige Weg zu Ihrem individuellen Wärmepaket inklusive Gasbrennwertheizung oder Wärmepumpe. Mieten statt kaufen - ideal für Ein- und Zweifamilienhäuser.

  • Individuelles Heizpaket inklusive Gerät, Installation, Wartung und Service
  • Geringe Energiekosten durch Einsatz modernster Heiztechnik
Außenansicht des Blockheizkraftwerk Berliner Straße
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Rundum-Sorglos-Energie mit Fernwärme

Wir versorgen bereits einen großen Teil der Stadt Wittenberg mit Fernwärme, die in vier Erzeugerstätten per hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.

Sie möchten auch umweltfreundlich heizen? Wir prüfen gern, ob auch Ihre Immobile an unser Fernwärmenetz angeschlossen werden kann.

Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen?

Sie sind sich nicht sicher, welche Wärmelösung am besten zu Ihnen passt? Kein Problem, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir das Produkt, das optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Kundenservice

Kundencenter:

Lucas-Cranach-Straße 22

06886 Lutherstadt Wittenberg

Gebäude Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg von vorne

Häufig gestellte Fragen - FAQs

Ich heize aktuell mit Öl oder Gas und möchte meine Heizung behalten. Ist das weiterhin möglich?

Die Heizung kann vorerst ohne Einschränkungen weiter betrieben und auch repariert werden. Bis zum Jahr 2045 muss sie allerdings klimaneutral umgestellt sein.

Kann ich meine Öl- oder Gasheizung reparieren?

Ja, eine kaputte Heizung darf weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen repariert werden. Bis zum Jahr 2045 muss sie allerdings klimaneutral umgestellt sein.

Ich habe Fernwärme, was muss ich beachten?

Wenn Sie bereits von uns mit Fernwärme versorgt werden, ändert sich für Sie nichts. Als Fernwärmeversorger, -lieferant bzw. -erzeuger sind wir verpflichtet, unsere Fernwärme Schritt für Schritt mit zunehmenden Anteilen auf Erneuerbare Energien umzustellen.

Wir haben bereits jetzt schon einen sehr hohen Anteil an aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erzeugter Fernwärme, die den Erneuerbaren Energien gesetzlich gleichgestellt ist. Zusätzlich nutzen wir in unserem Fernwärmenetz industrielle Abwärme und erhöhen nach und nach den Einsatz von Erneuerbaren Energien (wie z.B. den Einsatz von Hackschnitzeln oder Pellets).

Ich heize mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung, was muss ich beachten?

Sie heizen schon heute weitgehend klimaneutral und müssen nichts weiter tun.

Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann?

Für neu eingebaute Heizungen besteht seit dem 1. Januar 2024 die Pflicht, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien beim Heizen zu nutzen. Dies gilt im Neubau ohne Einschränkungen. In Bestandsgebäuden gelten verschiedene Übergangsfristen (siehe weiter unten).

Welche Technologien und Energieträger kann ich nutzen, um die Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energien zu erfüllen?

Die im folgenden genannten Technologien und Energieträger sind im GEG als Erfüllungsoptionen benannt. Bei ihrem Einsatz, unter den im GEG beschriebenen Bedingungen und den vorgeschriebenen Ausführungen, wird von der Erfüllung der 65 Prozent EE-Pflicht ausgegangen und es ist kein weiterer rechnerischer Nachweis erforderlich.

  • Anschluss an ein Wärmenetz – Fernwärme
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermische Anlage
  • Gasförmige oder flüssige Biomasse – bspw. Biogas/Biomethan
  • Feste Biomasse – bspw. Holzpellets
  • Hybridheizung – bspw. eine Kombination aus Wärmepumpe & Brennwertkessel
  • Wasserstoff (mit Übergangsvorschrift)
  • Unvermeidbare Abwärme

Auch Kombinationen sind zulässig.

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