Entsprechend § 14 UstG wird eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) wie folgt definiert: „Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“
Gesetzlich wird unterschieden zwischen „E-Rechnung“ (strukturiertes Format nach EN 16931) und „sonstige Rechnung“ (andere elektronische Formate oder Papier). Demnach ist eine PDF-Rechnung keine E-Rechnung.