Je nach Situation kommen verschiedene Lösungen infrage, beispielsweise
- Fernwärme
- Wärmepumpen
- Hybridheizungen oder andere Heizsysteme.
Zu den Heizungsoptionen und Anforderungen zählen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nun auch wieder neue Gas- und Ölheizungen. Bei neuen Gas- und Ölheizungen gilt jedoch die Voraussetzung der Nutzung einer so genannten “Biotreppe” ab dem Jahr 2029. Das heißt, ab da an soll ein zunehmender Anteil biogener Brennstoffe zum Einsatz kommen. Dabei ist aktuell Folgendes vorgesehen:
- ab 2029: mindestens zehn Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Damit einher geht die Abschaffung der 65%-Erneuerbaren Energien-Pflicht bei neuen Heizungen.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2026 für bestehende Gas- und Ölheizungen ein Gesetz zur Umsetzung einer Grüngas- bzw. Grünheizölquote vorzulegen. Damit soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bio-Öl und Wasserstoff ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Diese wird dann voraussichtlich zunächst bei rund einem Prozent starten.
Welche Heizvariante sinnvoll ist, hängt von Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf und den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die wirtschaftlich und technisch passende Lösung zu finden. Dabei werden Faktoren wie Gebäudealter, Dämmstandard, Heizsystem, Grundstück und Budget berücksichtigt. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Fördermöglichkeiten.