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Holzmodell eines Hauses im Vordergrund, im Hintergrund Familie mit Kind spielt auf dem Boden
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Gut gerüstet für die Zukunft

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Was Gebäudeeigentümer jetzt wissen müssen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (kurz: GModG) verfolgt das Ziel, den Gebäudebestand in Deutschland energieeffizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Eigentümer sollen dabei unterstützt werden, den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und moderne Heiz- und Energielösungen einzusetzen. Gleichzeitig soll die Modernisierung langfristig dazu beitragen, Energiekosten zu reduzieren und den Wert von Immobilien zu sichern.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist zum 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es löst damit das vorherige Gebäudeenergiegesetz (bekannt als GEG oder Heizungsgesetz) ab. Anpassungen gab es zudem bei den Rahmenbedingungen der Fördermöglichkeiten. 

 

Einfamilienhäuser mit Gerüst auf einer Baustelle
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Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • 65 Prozent EE-Anteil Regelung entfällt: Die pauschale Vorgabe, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist aufgehoben.
  • Freie Wahl der Heizungsart: Neue Gas- und Ölheizungen können wieder eingebaut werden, sofern sie bestimmte Regelungen einhalten.
  • Einführung einer Grüngas- / Grünölquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe: Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngas- / Grünölquote (ab 2028) will die Bundesregierung bis zum Ende 2026 in einem separaten Gesetz festlegen.
  • Neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Diese gelten bereits seit dem 21. Juli 2026. 

Häufig gestellte Fragen – FAQs

(Stand: August 2026)

Bin ich von dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz betroffen?

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, kann das Gesetz für Sie relevant sein. 

Grundsätzlich können sowohl Ein- und Zweifamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude betroffen sein. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom Baujahr, dem Zustand des Gebäudes, dem Zeitpunkt der Umsetzung sowie von der geplanten Modernisierungsmaßnahme ab.

Insbesondere bei einem Heizungswechsel oder einer umfassenden energetischen Sanierung sollten die geltenden gesetzlichen Anforderungen frühzeitig geprüft werden.

Für Neubauten gelten in der Regel höhere energetische Anforderungen als für Bestandsgebäude. Bereits bei der Planung sollten energieeffiziente Heizsysteme und eine gute Gebäudehülle berücksichtigt werden.

Welche Heizungen sind künftig möglich?

Je nach Situation kommen verschiedene Lösungen infrage, beispielsweise 

  • Fernwärme 
  • Wärmepumpen
  • Hybridheizungen oder andere Heizsysteme. 

Zu den Heizungsoptionen und Anforderungen zählen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nun auch wieder neue Gas- und Ölheizungen. Bei neuen Gas- und Ölheizungen gilt jedoch die Voraussetzung der Nutzung einer so genannten “Biotreppe” ab dem Jahr 2029. Das heißt, ab da an soll ein zunehmender Anteil biogener Brennstoffe zum Einsatz kommen. Dabei ist aktuell Folgendes vorgesehen:

  • ab 2029: mindestens zehn Prozent
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Damit einher geht die Abschaffung der 65%-Erneuerbaren Energien-Pflicht bei neuen Heizungen.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2026 für bestehende Gas- und Ölheizungen ein Gesetz zur Umsetzung einer Grüngas- bzw. Grünheizölquote vorzulegen. Damit soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bio-Öl und Wasserstoff ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Diese wird dann voraussichtlich zunächst bei rund einem Prozent starten. 

Welche Heizvariante sinnvoll ist, hängt von Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf und den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die wirtschaftlich und technisch passende Lösung zu finden. Dabei werden Faktoren wie Gebäudealter, Dämmstandard, Heizsystem, Grundstück und Budget berücksichtigt. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Was bedeutet das Konzept der Biotreppe?

Die sogenannte Biotreppe soll für neue Gas- und Ölheizungen, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut werden, gelten.  

Das heißt, ab da an soll ein zunehmender Anteil biogener Brennstoffe zum Einsatz kommen. Dabei ist aktuell Folgendes vorgesehen:

  • ab 2029: mindestens zehn Prozent
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Damit einher geht die Abschaffung der 65%-Erneuerbaren Energien-Pflicht bei neuen Heizungen.

Für bestehende Heizungen ist sie nicht vorgesehen. Hier soll stattdessen die sogenannte Grünheizöl- bzw. Grüngasquote zum Einsatz kommen. 

Was hat es mit der Grüngas- / Grünheizöl-Quote auf sich?

Die Bundesregierung plant bis zum Ende des Jahres 2026 für bestehende Gas- und Ölheizungen ein Gesetz zur Umsetzung einer Grüngas- bzw. Grünheizölquote vorzulegen. Damit soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bio-Öl und Wasserstoff ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Diese wird dann voraussichtlich zunächst bei rund einem Prozent starten. 

Gibt es weiterhin Fördermittel? Was ändert sich?

Ja. Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) fort, so dass beispielsweise der Austausch einer alten Heizungsanlage häufig durch staatliche Förderung unterstützt.

Je nach Maßnahme können beispielsweise gefördert werden:

  • der Einbau einer Wärmepumpe,
  • der Anschluss an ein Wärmenetz,
  • notwendige Umfeldmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Welche Förderhöhe möglich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme und den aktuell geltenden Förderbedingungen ab.


Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen:

  • Ob eine Förderung erhalten werden kann und wenn, in welcher Förderhöhe ist seitdem stark vom Einkommen eines Haushaltes abhängig:
    • Haushaltseinkommen bis 30.000 € → Einkommensbonus = 40 Prozent
    • Haushaltseinkommen bis 40.000 € → Einkommensbonus = 30 Prozent
    • Haushaltseinkommen bis 50.000 € → Einkommensbonus = 10 Prozent
  • Familien profitieren von einem Kinderzuschlag, in dem das zugrunde gelegte Haushaltseinkommen um 10.000 € sinkt
  • Neuer Förderdeckel: Förderung von maximal 28.000 € für Einfamilienhäuser möglich und die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 € (Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, möglichst bald aktiv zu werden.)
  • Anpassung bei Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungstausch → Dieser wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. 
  • Die Sanierungsförderung (Grundförderung) für Effizienzmaßnahmen am Gebäude bleibt bestehen. 

Bereits vor dem 20. Juli zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.

Die KfW ist auch weiterhin für die Heizungsförderung und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für weitere Effizienzmaßnahmen zuständig.


Wer seine Heizungsanlage in den nächsten Jahren ersetzen möchte oder eine größere Sanierung plant, sollte sich daher frühzeitig informieren. So können Fördermöglichkeiten optimal genutzt und die passende Lösung rechtzeitig geplant werden. Die Förderbedingungen können sich regelmäßig ändern. Daher empfiehlt sich eine Beratung vor Beginn der Maßnahme.

Ist Fernwärme eine Alternative zum Heizungstausch?

Ja. Fernwärme kann insbesondere in dicht bebauten Gebieten eine komfortable und zukunftssichere Lösung sein. Ist Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz anschließbar, kann der Wechsel auf Fernwärme eine besonders komfortable Lösung sein. Dabei entfällt die eigene Wärmeerzeugung im Gebäude. 

Das bedeutet:

  • keine eigene Heizungsanlage,
  • geringer Wartungsaufwand,
  • platzsparende Technik,
  • hohe Versorgungssicherheit,
  • eine langfristig klimafreundlichere Wärmeversorgung.

Als Stadtwerk prüfen wir gerne, ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz z.B. auch durch Erweiterung des bestehenden Netzes möglich ist. Kontaktieren Sie uns gern. 

Wie unterstützen mich die Stadtwerke Wittenberg bei der Modernisierung?

Wir begleiten Sie gern von der ersten Information bis zur Umsetzung Ihrer Modernisierung.

Unser Service umfasst unter anderem:

  • persönliche Beratung,
  • Informationen zur kommunalen Wärmeplanung,
  • Prüfung eines Fernwärmeanschlusses,
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Wärmelösungen,
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten,
  • Begleitung bei der Umsetzung gemeinsam mit regionalen Fachpartnern.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung gibt Orientierung, welche klimafreundlichen Wärmeversorgungen in der Stadt oder Gemeinde langfristig vorgesehen sind.

Sie gibt Eigentümerinnen und Eigentümern Informationen darüber, ob beispielsweise ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen ist oder dezentrale Heizlösungen langfristig die bessere Wahl darstellen. Bevor Sie in eine neue Heizungsanlage investieren, lohnt sich deshalb ein Blick auf die geplante Wärmeversorgung Ihres Wohngebiets. So können Fehlinvestitionen vermieden und zukünftige Anschlussmöglichkeiten berücksichtigt werden. 

Als Stadtwerk begleiten wir diesen Prozess und informieren unsere Kundinnen und Kunden über die Entwicklungen vor Ort.

Die Stadt Wittenberg ist gesetzlich dazu verpflichtet bis zum 30.06.2028 ihre kommunale Wärmeplanung umzusetzen. Aktuelle Informationen zum Prozess und dem Stand finden Sie auf der Webseite der Stadt.

 

Wann lohnt sich ein Heizungstausch?

Ein Austausch kann sich insbesondere dann lohnen, wenn:

  • Ihre Heizungsanlage älter als 20 Jahre ist,
  • die Reparaturkosten regelmäßig steigen,
  • der Energieverbrauch überdurchschnittlich hoch ist,
  • Sie Ihre Heizkosten dauerhaft senken möchten,
  • Sie von staatlichen Förderprogrammen profitieren möchten.

Eine moderne Heizungsanlage arbeitet in der Regel deutlich effizienter und kann den Energieverbrauch spürbar reduzieren.

Welche Vorteile bringt eine energetische Modernisierung?

Eine Modernisierung kann:

  • Energiekosten senken,
  • den Wohnkomfort erhöhen,
  • den Wert der Immobilie steigern,
  • den CO₂-Ausstoß reduzieren und
  • die Immobilie zukunftssicher machen.

Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen?

Sie sind sich nicht sicher, welche Wärmelösung am besten zu Ihnen passt? Kein Problem, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir das Produkt, das optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Kundenservice

Kundencenter:

Lucas-Cranach-Straße 22

06886 Lutherstadt Wittenberg

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